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Fällt F2 unter die EU-Biozid-Verordnung?Aktualisiert 16 days ago

Nein, F2 fällt nicht unter die strenge EU-Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012.

F2 ist kein Biozidprodukt, da es keine bioziden Wirkstoffe enthält. Seine Wirkung basiert ausschließlich auf physikalischen Prinzipien. Es tötet keine Organismen ab, sondern verhindert das Anhaften von Bewuchs durch seine extrem glatte und wasserabweisende Oberfläche.

Was das für dich bedeutet

Da F2 nicht unter diese Verordnung fällt, ist es eine zukunftssichere Lösung. Du kannst es auch in Revieren mit besonders strengen Auflagen problemlos einsetzen, in denen herkömmliche Antifoulings verboten oder nur eingeschränkt zugelassen sind.

Das gilt beispielsweise für:

  • Seen und Binnengewässer (z.B. Bodensee, Rhein)

  • Länder mit strenger Umweltgesetzgebung (z.B. Dänemark, Schweden, Niederlande, Kalifornien, Australien, Neuseeland)

Mit F2 kannst du dein Boot sorgenfrei in diesen sensiblen Ökosystemen nutzen und leistest einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.

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